Abrechnung
Behandlungsvertrag
Der Heilpraktiker, auch sektoral für Physiotherapie, ist in seinen Preisvereinbarungen autark, selbstbestimmt und preislich an keine Vorgaben gebunden.
Es kommt in Absprache mit dem Patienten ein Behandlungsvertrag zustande, der eine Rechnungsstellung zur Folge hat und vom Patienten beglichen wird.
GebüH
Der Heilpraktiker rechnet üblicherweise nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker ab).
Dieses Verzeichnis ist eine Orientierung für Heilpraktiker und Kassen/Versicherer für die Abrechnung.
Sie ordnet mögliche Therapiemaßnahmen Leistungsziffern zu und gibt unverbindliche Preisvorschläge vor. Die Liste ist jedoch sehr veraltet.
Es fehlen einige Therapiemaßnahmen, insbesondere im noch relativ jung hinzugekommenen Bereich der Physiotherapie, welche analog vom HP ergänzt werden.
Außerdem ist sie preislich nicht verbindlich!
Selbstzahler
Da die vom Heilpraktiker durchgeführten Behandlungsmaßnahmen ohne ärztliche Verordnungen abgegeben werden, ist die gesetzliche Krankenkasse hier nicht für die Zahlung zuständig.
Nimmt der Patient Leistungen bei einem Heilpraktiker in Anspruch, so bezahlt er die Rechnung als Selbstzahler und kann diese Kosten nicht von seiner gesetzlichen Krankenkasse erstattet bekommen.
Hat der Patient jedoch eine Zusatzversicherung abgeschlossen für Heilpraktikerleistungen, so kann der Patient die von ihm bereits bezahlte Rechnung beim zuständigen Versicherer einreichen und nach den jeweils gültigen vertraglichen Vereinbarungen für eine Erstattung oder Teilerstattung der Kosten geltend machen.
Zusatzverischerungen
Bitte informieren Sie sich ausdrücklich, wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, über die für Sie geltenden Vertragsbedingungen!
Nicht alle Versicherungen übernehmen Heilpraktikerrechnungen in voller Höhe!
Ferner versuchen einige Versicherer damit zu argumentieren, dass die Maßnahmen der Physiotherapie in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Krankenkasse fallen und diese zuerst leisten müsse, dann erst die Zusatzversicherung.
Der Titel HP sekt. f. Physiotherapie ist ein gesetzlich voll anerkannter Titel als Heilpraktiker und die Maßnahmen gehören in den Bereich der Naturheilverfahren.
Dazu gibt es Urteile, die die Versicherten stärken, welche auch im Internet zu finden sind.
Privatpatienten
Patienten, die privat versichert sind, können sich beim Arzt ein Privatrezept ausstellen lassen und sich dann einen Physiotherapeuten ihrer Wahl suchen, welcher dann die vorgegebene Therapie durchführt.
Dieser Therapeut muss keinen Behandlungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen haben oder deren Praxiseinrichtungsvorgaben erfüllen.
Es muss nur die Berufsurkunde zum staatlich anerkannten Physiotherapeuten vorliegen.
Über diese verfüge ich natürlich über meinen angestammten ersten Beruf.
Gerne wird von mir Ihrer Rechnung eine Kopie der Berufsurkunde beigefügt.
Der Privatpatient schließt mit dem Therapeuten einen Honorarvertrag ab.
In diesem ist die Maßnahme der Behandlung nach Vorgabe durch das Rezept und der vom Therapeuten festgelegte Preis aufgelistet.
Es erfolgt keine eigene Diagnosestellung durch den Heilpraktiker.
Der Therapeut führt ausschließlich die vom Arzt festgelegten Therapiemaßnahmen durch.
Die folgende Rechnung wird vom Privatpatienten komplett beglichen und von ihm an seine Versicherung zur Erstattung eingereicht.
Überschreitet das Honorar des Therapeuten die übliche Höhe bzw. die von Ihrem Versicherer festgelegten Tarife nicht, so wird die verauslagte Summe normalerweise ungekürzt erstattet.
Auch hier gilt: Machen Sie sich bei Ihrer Verischerung kundig, in welcher Höhe physiotherapeutische Behandlungen, die vom Arzt auf Privatrezept verordnet wurden, übernommen werden!
Gesetzlich Versicherte
Patienten, die gesetzlich versichert sind, können versuchen, bei ihrer Kasse eine Sondergenehmigung zu erwirken.
Einige gesetzliche Krankenkassen stimmen der Behandlung in einer Privatpraxis zu, wenn die Patienten in einer Physiotherapiepraxis mit Kassenzulassung nicht zeitnah oder gar keinen Behandlungstermin bekommen können.
Üblicherweise erstattet die gesetzliche Krankenkasse dann ihre eigenen Tarife abzüglich einer Rezeptgebühr.
Die gesetzlich Versicherten bekommen also ein Kassenrezept von ihrem Behandelnden Arzt, lassen sich die Durchführung der Behandlung durch eine Privatpraxis schriftlich von ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigen, schließen mit der Privatpraxis einen Honorarvertrag mit Privatpreisen, die sie in voller Höhe privat bezahlen. Dann reichen sie diese Privatrechnung mit dem Kassenrezept zusammen bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ein. Diese rechnet ihre Tarife gegen und zieht die Rezeptgebühr ab. Dann erstattet die Krankenkasse den von ihr übernommenen Betrag zurück.
Im Regelfall zahlt die gesetzliche Krankenkasse deutlich geringere Entgelte oder zeitlich erheblich kürzer bemessene Behandlungszeiten. Dadurch kommt es zu einem Differenzbetrag, der bei den gesetzlich Versicherten verbleibt bzw. von ihnen allein getragen werden muss.
Bitte klären sie vor Beginn einer Behandlung in meiner Praxis, in welcher Höhe ihr Kostenträger die Behandlungspreise erstattet! Die Differenz tragen stets sie selbst!
Bezahlung
In meiner Praxis und im Schwimmbad zu Wassershiatsu-Sitzungen erfolgt keine Barzahlung.
Ich werde Ihnen eine Rechnung zukommen lassen, die bitte per Überweisung auf das entsprechende Konto innerhalb von 14 Tagen beglichen wird.
Honorar/Preise
Eine Zeitstunde in meiner Praxis kostet 75 €, unabhängig davon welche Therapiemaßnahmen innerhalb dieser Stunde zur Anwendung kommen.
Die Wassershiatsu-Sitzung, welche inklusive Vor-und Nachgespräch eine Zeitstunde dauert, kostet 65 €.
Die Maßnahmen werden für Selbstzahler anhand der GebüH (s. o.). und für Privatpatienten u. gesetzlich Vesicherte mit Rezept über Honorarvertrag auf Basis der GebüTh abgerechnet.