Heilpraktikerin (sekt.) für Physiotherapie

Die Berufsbezeichnung „Heilpraktikerin sektoral für Physiotherapie“ treibt vielen Menschen ein Fragezeichen auf die Stirn.

Was unterscheidet eine solche Heilpraktikerin vom Physiotherapeuten?

Das Heilpraktikergesetz in Deutschland regelt u.a., wer die Ausübung der Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, betreiben darf.

Die Ausübung der Heilkunde ist:

„jede berufs- und gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen“… etc.

Seit 2009 gibt es parallel zum Vollheilpraktiker und dem „kleinen“ Heilpraktiker für Psychotherapie auch den „kleinen“ Heilpraktiker für Physiotherapie.

Die beiden letzteren Heilpraktiker sind ausschnittsweise (sektoral) auf ihr jeweiliges typisches Arbeitsgebiet beschränkt.

In meinem Fall bedeutet dies, dass alle Behandlungen, die typisch für die

Physiotherapie sind, angewendet werden dürfen.

Jeder Heilpraktiker sekt. f. Physiotherapie ist zuvor staatlich examinierter Physiotherapeut. Der sogenannte „kleine HP“ ist eine Zusatzqualifikation.

Was macht der Physiotherapeut?

Die Physiotherapie arbeitet mit physikalischen Reizen (z.B. Zug, Druck, Reibung, Wärme, Kälte, Strom, Ultraschall, Wasserdruck, etc.).

Der Physiotherapeut arbeitet mit seinen Händen und Hilfsmitteln an der Körperoberfläche und mit Bewegungsanleitungen um beschwerdebezogene unmittelbare Wirkungen und Fernwirkungen im Körpersystem des Menschen zu erzielen.

Die angewendeten Methoden werden u.a. vom Bundesgesundheitsamt unter den Naturheilverfahren eingeordnet und beschrieben.

Der kleine aber feine Unterschied?

Sie können als Patient mit ihrem Problem nicht direkt zum Physiotherapeuten gehen.
Er kann und darf keine Diagnose stellen und die Therapie nicht selbst festlegen.
Sie benötigen erst eine Diagnose vom Arzt und eine Verordnung.
Diese regelt genau, was mit welchen therapeutischen Maßnahmen und wie oft behandelt werden darf.

Diese Auswahl richtet sich nach der Vorgabe der gesetzlichen Krankenkassen und, laut Aussage verschiedener Ärzte, oft auch nach dem Budget der Arztpraxis.‘
Der Heilmittelkatalog beschränkt die Auswahl der Maßnahmen und lässt viele effektive Kombinationen nicht zu.

Der entscheidende Unterschied zum HP (sekt.) f. Physiotherapie liegt in der Errungenschaft des sogenannten Erstkontaktes und ihrer Selbstbestimmung!

Sie können mit Ihren körperlichen Beschwerden direkt zur Heilpraktikerin kommen.
Diese erstellt nach einer ausführlichen Befragung und körperlichen Tests eine Diagnose.
Sie bestimmen als Patient dann maßgeblich mit, welche Anwendungen Sie zum Ziel führen sollen, wie lange Sie die Therapie durchführen wollen und welche Massnahmen Ihnen am besten bekommen!
Erfordert Ihr Beschwerdebild ausführlichere Diagnosemaßnahmen, wie z.B. ein Röntgenbild und Laborwerte oder verschlechtern sich unter der Behandlung Ihre Beschwerden, so wird Sie die Heilpraktikerin verantwortungsbewusst zum Arzt schicken.
Das Gleiche gilt schon bei der Erstvorstellung, wenn Ihr Krankheitsbild einer sofortigen ärztlichen Behandlung oder ärztlichen Diagnosestellung bedarf.