Rund um die Behandlung

Dauer der Behandlung

Aufgrund meiner Erfahrung ist eine Terminvergabe unter der Dauer einer Zeitstunde nicht effektiv und sinnvoll.
Deswegen vergebe ich nach Absprache nur Ein-Stunden-Termine.
Ich mache keine Hausbesuche!
Ich kann keine Rezept von gesetzlichen Krankenkassen entgegennehmen!

Was gehört in die Behandlungszeit?

Die jeweiligen Ankleidezeiten des Patienten und die für die Therapie relevanten Gespräche sind Teil der Behandlungszeit.
Die medizinisch empfohlene Nachruhe nach einer Behandlung sollte eingehalten werden und gehört ebenfalls zur Behandlungszeit. Diese kann individuell besprochen und angepasst werden.

Was müssen Sie mitbringen?

Handtücher und Laken werden selbstverständlich von mir in der Praxis gestellt.
Sie benötigen nur noch bequeme und bewegungsfreundliche Kleidung.

Für eine Wassershiatsu- oder AquaRelax- Sitzung werden die üblichen Badesachen benötigt.
Sie sollten vor der Session durch Duschen alle Körperlotionen gründlich entfernen.
Falls benötigt ein Getränk in Plastikflasche, kein Glas!

Termine einhalten und absagen

Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin.
Versäumte Zeiten werden nicht nachgeholt.
Ich bitte Sie ausdrücklich, Termine, die Sie nicht einhalten können, 24 Stunden vor Beginn der Therapie abzusagen.
Das kann fristgerecht per Mail oder per Telefon erfolgen.

Wie bin ich erreichbar?

Ich habe einen Anrufbeantworter geschaltet, damit ich meine Behandlungen nicht
unterbrechen muss.
Ich werde gerne und schnellstmöglich bei Bedarf zurückrufen.
In dringenden Notfällen wenden Sie sich direkt an Ihren Arzt!

Ihre Beschwerden haben sich verschlimmert?

Es kann trotz einfühlsamer und dosierter Technik durch die Therapeutin in der Behandlung zu einer sogenannten „Erstverschlimmerung“ kommen.
D.h., Ihre zu behandelnden Beschwerden können sich verstärken oder es treten neue hinzu.

Diese Verschlimmerung sollte in jedem Fall nach 1 bis 2 Tagen wieder deutlich nachlassen!

Sie tritt nicht sehr häufig aber immer mal wieder auf. Im besten Fall tritt darauf dann sogar eine Verbesserung zum ursprünglichen Beschwerdebild auf.
Dies ist individuell verschieden und muss mit der Behandlerin auf jeden Fall nachbesprochen werden.
Ein kurzfristiger Folgetermin zur Behandlung kann dem Körper helfen, sich wieder einzuregulieren.

Ihre Beschwerden haben sich massiv verschlechtert?

hre Beschwerden können nach einer Behandlung aber auch ganz ohne Zusammenhang mit einer Therapie massiv zunehmen.

Bitte wenden Sie sich in diesem dringenden Fall an Ihren behandelnden Arzt, damit dringende medizinische Veränderungen sofort und verantwortungsbewußt aufgefangen bzw. behandelt werden können!

Bitte lassen Sie mir darüber eine Information zukommen.

Schwere Grunderkrankungen gehören nicht in die Hände
eines Heilpraktikers?

Die Sicherheit des Patienten und der verantwortungsbewusste Umgang des Heilpraktikers mit seinen Kompetenzen steht immer an erster Stelle!

Es gibt schwere Erkrankungen, die von einem Heilpraktiker z. B. aufgrund

fehlender, notwendiger Geräte,
mangelnder Erfahrung,
dringender Medikation
oder großer medizinischer Risiken

nicht behandelt werden können oder dürfen.

Der Heilpraktiker ist verpflichtet, in den betreffenden Fällen, dem Patienten eine ärztliche Behandlung zu empfehlen oder sogar die Behandlung abzulehnen.
Dies geschieht im Sinne des Patienten und zeugt von Verantwortung!

Eine schwere Erkrankung, die primär in ärztliche Obhut gehört, kann jedoch von einem Heilpraktiker begleitet und ergänzend behandelt werden.
Wichtig finde ich dabei, ist der Informationsaustausch zwischen dem Patienten und Heilpraktiker, und gegebenenfalls dem Arzt, damit eine optimale Zusammenarbeit möglich wird.

Der Patient soll sich zu keiner Zeit in einem Gewissenskonflikt befinden müssen, sondern die Therapien sollen sich ergänzen.